„Ich kann und will nicht mehr – Umgang mit Todeswünschen“

Hamburg. Die Malteser laden ein zu Martina Kerns Vortrag „Ich kann und will nicht mehr – Umgang mit Todeswünschen mit Blick auf die aktuelle Gesetzgebung“ am Freitag, 21. April um 19 Uhr im Malteser Campus (in der ehemaligen St. Maximilian-Kolbe-Kirche, Krieterstraße 9) in Wilhelmsbug. Der Eintritt ist frei. Die Malteser bitten um Anmeldung unter hospiz-zentrum.hamburg@malteser.org.

Kern ist Krankenschwester, leitet das Zentrum für Palliativmedizin in Bonn und hat die wissenschaftliche Leitung der Akademie für Palliativmedizin am Helios-Klinikum Bonn/Rhein-Sieg inne. Sie arbeitet seit 1988 in der Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen. Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte in der Pflege, Sozialarbeit und im Rettungsdienst, Ehrenamtliche oder interessierte Bürger.

Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom Februar 2020 Paragraf 217 aus dem Strafgesetzbuch für nichtig erklärt und somit das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben. Mit Blick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht, welches das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben beinhalte, sei das Verbot der Suizidassistenz nicht gerechtfertigt, begründete Gerichtspräsident Voßkuhle im Jahr 2020.

Was bedeutet die Kippung des Paragrafen 217 StGB? Die konkrete Umsetzung des nun existierten Rechtsanspruches auf eine professionelle Begleitung beim Suizid ist nicht geklärt. Unter welchen Voraussetzungen hat ein Mensch Anspruch auf eine Suizidhilfe? Wer soll und darf diese ausführen? Was bedeutet die Befürwortung der Selbsttötung für unsere Gesellschaft?


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