Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Foto: Malteser

Liegt eine Patientenverfügung vor, ist sichergestellt, dass Mediziner und Pflegende nach dem Willen des Patienten handeln, auch wenn er diesen nicht mehr selbst äußern kann.

Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen regeln die gesetzliche Vertretung nicht einwilligungsfähiger Patienten, u.a. im Falle von notwendigen Therapieentscheidungen.

Der Infoabend gibt einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Notwendigkeit der Vollmachten und Verfügungen. Interessierte, die darüber hinaus weiteren Beratungsbedarf haben, können im Anschluss individuelle Einzeltermine vereinbaren.

Anmeldungen im Hospiz-Zentrum unter 040 603 3001 oder per E-Mail an hospiz-zentrum.hamburg@malteser.org.
Weitere Informationen zum Thema


Zurück zu allen Meldungen